Ratgeber

Das gerichtliche Mahnverfahren: Ablauf, Kosten und Fristen

Das gerichtliche Mahnverfahren ist der schnelle, günstige Weg, eine unbestrittene Geldforderung in einen vollstreckbaren Titel zu verwandeln. Es läuft weitgehend formularbasiert ab und braucht keine mündliche Verhandlung.

Wann sich das Mahnverfahren eignet

Das Mahnverfahren ist gedacht für bezifferte Geldforderungen, bei denen Sie nicht mit ernsthaftem Widerspruch rechnen. Ist von vornherein klar, dass die Gegenseite die Forderung bestreitet, ist die Klage oft der direktere Weg.

Eingeleitet wird das Verfahren beim zuständigen Mahngericht, meist zentral je Bundesland. Die Antragstellung ist online möglich.

Vom Mahnbescheid zum Vollstreckungsbescheid

Zuerst beantragen Sie den Mahnbescheid. Das Gericht stellt ihn dem Schuldner zu. Ab Zustellung hat dieser zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.

Kommt kein Widerspruch, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid. Auch gegen ihn ist binnen zwei Wochen ein Einspruch möglich. Bleibt auch dieser aus, haben Sie einen rechtskräftigen, vollstreckbaren Titel.

Was bei einem Widerspruch passiert

Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht die Sache auf Antrag in das streitige Verfahren über, also vor das reguläre Gericht. Dann werden die Forderung und ihre Belege inhaltlich geprüft.

Ein Widerspruch ist also kein Scheitern, sondern verlagert die Klärung. Wer seine Forderung gut belegen kann, steht auch im streitigen Verfahren stabil da.

Kosten und Fristen im Überblick

Die Gerichtskosten richten sich nach der Höhe der Forderung und sind im Mahnverfahren niedrig gehalten. Diese Kosten kann am Ende der unterlegene Schuldner tragen müssen.

Wichtig sind die beiden Zwei-Wochen-Fristen für Widerspruch und Einspruch. Beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid nicht zu spät, denn der Mahnbescheid verliert nach sechs Monaten seine Wirkung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Mahnverfahren?

Ohne Widerspruch sind wenige Wochen realistisch, abhängig von Zustellung und Fristen. Mit Widerspruch verlängert es sich durch das anschließende streitige Verfahren.

Kann ich den Antrag selbst stellen?

Ja. Der Antrag lässt sich online über das zentrale Mahnportal der Länder ausfüllen und einreichen. Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben.

Was kostet ein Mahnbescheid?

Die Gerichtsgebühr hängt vom Streitwert ab und beginnt bei niedrigen Forderungen im zweistelligen Bereich. Hinzu kommen mögliche Auslagen für die Zustellung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Sie haben eine offene Forderung?

Dokumentieren Sie Ihren Fall im öffentlichen Register und erhöhen Sie den Druck auf säumige Schuldner.

Fall melden